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Kein Immobilienverkauf ohne die notwendigen Unterlagen

Ein Immobilienkauf ist stets ein notarielles Geschäft. Bei diesem gehen oft hohe Geldsummen von der einen Hand in die andere. In Deutschland ist es nicht möglich, „mal so eben“ eine Immobilie zu kaufen. Für den Verkaufsprozess und den Termin mit dem Notar müssen einige Unterlagen zusammengesucht werden. Einige davon haben Sie als Haus – oder Wohnungseigentümer bereits. Andere müssen Sie erneuern lassen oder bei Ämtern sowie Behörden einholen. Dies ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, den Sie nur umgehen können, wenn Sie einen seriösen Makler als leistungsstarken Partner heranziehen.

Überblick über die Dokumente für den Hausverkauf

Aufstellung über Instandhaltungsmaßnahmen: Kaufinteressenten sollten einsehen können, welche Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen stattfanden und wie hoch die Betriebskosten der letzten zwei Jahre waren. Das beinhaltet beispielsweise Steuern und Versicherungen. Verkaufen Sie ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung benötigen Sie darüber hinaus Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und etwaige Miet- oder Pachtverträge. Der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte ist ebenfalls unerlässlich. All diese Dokumente beziehen Sie beim Grundbuchamt und der Hausverwaltung oder dem WEG-Verwalter.

Baulastenverzeichnis: Dieses Dokument wird nicht selten vergessen, obgleich es sehr wichtig ist. Es zeigt die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers auf. Hierzu zählt unter anderem der Aufstellungsort der Mülltonnen. Bei An- oder Umbauten ist die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück aufgeführt.

Baupläne: Die Baupläne erhalten Sie beim Bauamt. Zu ihnen gehören die Baubeschreibung, die Baugenehmigungsurkunde und die Abnahmebescheinigung. Letztere wird benötigt, wenn es ein neueres Gebäude ist.

Energieausweis: Eines der wichtigsten Dokumente ist der Energiepass, der sogar für viele Gebäudetypen gesetzlich verpflichtend ist. Wenn Sie eine aktuelle Version nicht bereits bei der Besichtigung und bei der Verkaufsanzeige vorlegen können, können Bußgelder in fünfstelliger Höhe auf Sie zukommen. Für die Ausstellung des Energiepasses sind qualifizierte Fachleute verantwortlich. Hierzu können Architekten, Ingenieure, Energieberater oder auch Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung zählen. Doch Achtung: Lassen Sie den Energiepass nicht leichtfertig vom günstigsten Anbieter anfertigen. Es gibt deutliche Qualitätsunterschiede.

Flurkarte: Das Katasteramt gibt die Flurkarte aus. Sie ist wie der Grundbuchauszug ein überaus wichtiges Dokument. Es stellt den amtlichen Nachweis für die Existenz eines Grundstücks dar. Das mag irritierend erscheinen, aber schützt vor Betrügereien. Die Flurkarte weist die Grundstückslage und die Bebauung aus. Zudem zeigt sie die Flur- und Flurstücknummer, mit der sich wiederum das Areal identifizieren lässt.

Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug ist überaus bedeutsam. In diesem ist fixiert, wer von der Immobilie der Eigentümer ist. Des Weiteren gibt das Dokument darüber Aufschluss, inwiefern das Areal, die Wohnung oder das Haus noch mit Schulden belastet ist. Beschaffen können Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt.

Wohn- und Nutzfläche: Selbstverständlich benötigen Kaufinteressenten verpflichtende Angaben über die Wohn- und Nutzfläche des Kaufobjektes. Im Rahmen dieser Kalkulation wird die UR oder die BRI berechnet. UR steht für umbauten Raum und BRI für Brutto-Rauminhalt. Ihr Architekt oder das Bauamt ist hierfür der richtige Ansprechpartner.

Seien Sie auf den Immobilienverkaufsprozess bestens vorbereitet, um einen reibungslosen Immobilienverkauf einzuleiten. Wenn Sie möchten, können Sie einem seriösen Immobilienmakler den kompletten Aufwand übergeben. Von der Beschaffung der Dokumente für den Haus-, Wohnungs- und Grundstücksverkauf bis hin zur Objektübergabe ist er für Sie da. Lassen Sie sich von uns helfen!

Foto: © smolaw, Shutterstock.com 1116167936

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