Immobilie und Scheidung: Was sind die Möglichkeiten?

Immobilie und Scheidung: Was sind die Möglichkeiten?

Scheiden tut weh – das ist allseits bekannt. Doch es können nicht nur emotionale Schmerzen sein, sondern eine Trennung kann auch auf der finanziellen Ebene weh tun. Hat das Paar gemeinsam eine Immobilie, kommt zumeist die Frage auf: Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung? Wer zieht aus? Wer bleibt darin wohnen? Muss das Objekt verkauft werden? Wer kauft die Immobilie? Wem gehört wie viel von der Liegenschaft? All diese Fragen zeigen, dass es stark auf den Einzelfall ankommt.

Der Klassiker: Familie mit zwei Kindern

Ein Beispiel verdeutlicht, wie die Möglichkeiten einer Scheidung mit Immobilie aussehen können. Nehmen wir dafür an, dass ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern sich scheiden lässt. Beide Ehepartner stehen im Grundbuch und es existiert kein Ehevertrag. Eine Option wäre, dass die Mutter mit den Kindern im Haus wohnen bleibt. Das wird gern gewählt, damit die Sprösslinge ihr Umfeld nicht verlieren. Dafür vereinbart die Ehefrau mit ihrem Noch-Ehemann, dass Sie entweder kostenfrei im Haus wohnen bleiben darf oder ihm für seinen Hausanteil eine Miete zahlt. Beachtenswert ist hierbei, dass die Mietzahlungen mit der Hypothek oder den Unterhaltskosten verrechnet werden könnten. Ein Rechtsanwalt weiß in diesen Fällen Rat. Eine weitere Variante wäre, das Haus durch eine Schenkung oder eine Vorerbenregelung auf die Kinder zu übertragen. Die Mutter wäre dann Vormund, aber sie wäre nicht mehr Eigentümerin des Hauses. Diese Möglichkeit wird in der Regel nur dann in Betracht gezogen, wenn es ein Kind gibt. Sind mehrere Kinder vorhanden kann es zu Streitigkeiten kommen, sobald der Nachwuchs erwachsen ist.

Auszahlung oder Teilung der Immobilie

Hat die Mutter hinreichend Vermögen oder ist ihr Einkommen hoch genug, kann sie den Vater auszahlen. Sie zahlt ihm den Geldwert für seinen Hausanteil. Hierfür ist es unerlässlich, den Immobilienwert zu ermitteln und diesen mit der Restschuld (Kredite) zu verrechnen. Sollte das Paar sich in aller Freundschaft getrennt haben, ist eine Teilung der Immobilie denkbar. Erfolgt die Teilung offiziell, ist dafür eine Genehmigung seitens der Gemeinde erforderlich. Sie wird zudem ins Grundbuch eingetragen. In der Praxis erweist sich diese Option als wenig praktikabel, da oft im Nachhinein Schwierigkeiten auftreten.

Verkauf und Vermietung der Immobilie

Beide Partner können sich eine neue Unterkunft suchen. Im zweiten Schritt vermieten sie das Haus und teilen sich die damit verbundenen Einnahmen sowie Ausgaben. Das hat den Vorteil, dass das Objekt in der Familie bleibt. Allerdings bleibt das Paar auf diese Weise miteinander verbunden. Wer einen klaren Schnitt möchte, der ist mit diesem Weg nicht zufrieden. Aus diesem Grund suchen viele Paare einen Makler auf, der für sie das Haus zum bestmöglichen Preis verkauft. Das ist eine smarte Möglichkeit, um das Beste aus den traurigen Umständen zu machen. Sollte sich einer der Partner hingegen quer stellen, droht unter Umständen eine Teilungsversteigerung. Von dieser ist unbedingt abzuraten, da die Immobilie so für einen sehr geringen Verkaufspreis an einen Käufer geht. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen Makler zu kontaktieren. Er bewertet die Immobilie objektiv und ist somit ein neutraler Vermittler.

Foto: © Andrii Yalanskyi, Shutterstock.com 1586442568

Einvernehmen, Scheidung, Teilungsversteigerung, Vereinbarung, Wertermittlung
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