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Immobilie geerbt: Was müssen Sie nun machen?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Immobilien. Die Freude ist zumeist groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Immobilie? Wer Alleinerbe ist, kann in Ruhe für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

Erbengemeinschaft erbt Objekt

Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Objekt passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Möglichkeiten sind stets vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Objekt abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über hinreichende Mittel verfügen. Eine andere Option ist, das Objekt zusammen zu vermieten und sich den Mieterlös zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Vermietung eines Objekts einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

Gemeinsam das Objekt verkaufen

Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Vorbereitung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Hast und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Bewertung des Objektes, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Höchstmaß an Transparenz ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern

Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem Immobilienerbe einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsversteigerungen bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Immobilie wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Makler vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

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